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Gesetzlich versicherte Patienten erhalten einen Zuschuss für osteopathische Behandlungen 

Derzeit beteiligen sich ca. 90 Krankenkassen an osteopathischen Behandlungen.
Lesen Sie auf folgender Webseite, ob auch Ihre Krankenkasse dabei ist. http://www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html

Die Voraussetzung für die Kostenbeteiligung erfülle ich durch die Mitgliedschaft im Berufsverband Osteopathie (BVO) und durch eine abgeschlossene Ausbildung.

Außerdem muss die Notwendigkeit der osteopathischen Behandlung mittels privater Verordnung ärztlich bescheinigt sein.